Eine kleine Hundefigur steht auf Münzen und Geldscheinen

Saarland Hundesteuer: So groß sind die Unterschiede im Saarland

Stand: 09.05.2024 12:05 Uhr

Wer einen oder mehrere Hunde besitzt, muss Hundesteuer zahlen. Doch je nachdem, wo man im Saarland wohnt, variiert die Steuer von Gemeinde zu Gemeinde enorm. Ein Überblick.

Kai Forst

Auch wenn Katzen ihnen inzwischen in puncto Beliebtheit den Rang abgelaufen haben - Hunde sind mit über zehn Millionen Tieren in Deutschland nach wie vor in zahllosen Haushalten zu finden. Nicht selten haben Hundebesitzerinnen und -besitzer gleich mehrere Exemplare.

Doch Hunde sind steuerpflichtig. Und je nachdem, wo man im Saarland lebt, müssen die Halter in manchen Gemeinden deutlich tiefer in Tasche greifen als in anderen.

Die für Hundebesitzer teuerste Stadt ist etwa Saarbrücken. Hier beträgt die Hundesteuer pro Jahr 120 Euro für den ersten Hund und 168 Euro für weitere Hunde. Ein wenig günstiger ist es in Homburg: Hier werden 96 Euro für den ersten Hund, 120 Euro für den zweiten und 144 Euro für weitere Tiere fällig.

St. Wendel und Freisen mit niedrigster Hundesteuer

Noch ein bisschen weniger ist für Hunde in St. Ingbert (84 Euro für den ersten Hund), Neunkirchen (84 Euro) und Dillingen (72 Euro) zu entrichten. In Losheim und Saarlouis kostet es hingegen nur 60 Euro für den ersten Hund – also nur noch die Hälfte verglichen mit Saarbrücken.

Am günstigsten kommen Hundehalter im nördlicheren Saarland weg. In St. Wendel beträgt die Hundesteuer für den ersten Hund 51 Euro, für den zweite 66 Euro und 81 Euro ab dem dritten. Dass die Steuer in St. Wendel vergleichsweise günstig ist, liegt wohl auch daran, dass die Stadt nach eigenen Angaben die Hundesteuer seit mehr als 30 Jahren nicht erhöht hat – das letzte Mal 1992.

Deutlicher Hunde-Anstieg in St. Wendel

Und das macht sich auch bei der Anzahl der registrierten Hunde bemerkbar: Waren in St. Wendel 2018 noch 1184 Hunde angemeldet, wurden 2023 bereits 1934 Tier registriert - ein Anstieg von mehr als 60 Prozent.

Auch in Saarbrücken, der teuersten Hundestadt im Saarland, ist die Steuer für die Vierbeiner nach Angaben der Stadt zuletzt 2011 erhöht worden. Und auch hier wird deutlich, dass die Zahl der Hunde in den vergangenen Jahren deutlich zunahm - von 6336 Hunde im Jahr 2018 auf 6777 Hunde im vergangenen Jahr.

Homburg mit Hunde-Rückgang

In Homburg hingegen wurde die Hundesteuer in den letzten Jahren deutlich erhöht. Von 72 Euro im Jahr 2018 auf aktuell 96 Euro. Mit dem Ergebnis: Hier ist die Zahl der angemeldeten Hunde sogar leicht rückläufig. Waren 2018 noch 2656 Hunde registriert, waren es im vergangenen Jahr 100 weniger.

Im Übrigen ist damit zu rechnen, dass es in jeder Kommune auch eine Dunkelziffer nicht angemeldeter Hunde gibt. Die St. Ingbert teilte dem SR mit, dass man sogar davon ausgehe, dass im laufenden Jahr "bis zu einem Drittel der Hundehalter ihr Tier nicht mehr angemeldet haben". In Saarbrücken sind es nach Angaben der Stadt immerhin noch fünf bis zehn Prozent. Gezielte Initiativ-Kontrollen gebe es aber nicht.

Den geringsten Beitrag haben Hundehalter übrigens in Freisen zu entrichten – zumindest für das erste Tier. Dort schlagen 50 Euro zu Buche. Für den zweiten Hund werden dann aber schon 100 und für den dritten Hund 150 Euro fällig.

"Gefährliche Hunde" kosten mehr

Deutlich teurer kann es im Übrigen werden, wenn ein Hund von der zuständigen Gemeinde als gefährlich eingestuft wird. Dann verlangen manche Kommunen einen erhöhten Steuersatz. In Dillingen muss man dann beispielsweise schon 360 Euro berappen. Ein zweiter gefährlicher Hund kostet bereits das Doppelte. Auch in Blieskastel (450 Euro) Saarlouis und Losheim sind erhöhte Beiträge zu entrichten.

Die Stadt Völklingen spricht in ihrer Satzung explizit von „Kampfhunden“, für die ein erhöhter Steuersatz fällig wird. „Kampfhunde im Sinne dieser Vorschrift sind jedenfalls: American Staffordshire Terrier, Pitbull Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Mastino Napolitano, Mastino Espanol, Bordeaux Dogge, Doge Argentino, Fila Brasileiro, Römischer Kampfhund, Chinesischer Kampfhund, Bandog, Tosa Inu und alle Kreuzungen dieser Hunderassen untereinander oder mit anderen Hunden“, heißt es in der Satzung.

In Saarbrücken ist in der entsprechenden Hundesteuer-Satzung im Übrigen kein Passus über „gefährliche Hunde“ enthalten. Aus der Stadtverwaltung heißt es: "Derzeit sind insgesamt 57 gefährliche Hunde nach dieser Verordnung in der Landeshauptstadt registriert. Sie werden nicht unterschiedlich besteuert."

Als gefährlicher Hund gilt laut der „Polizeiverordnung über den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden im Saarland“ Hunde, die sich

  • Als bissig erwiesen haben
  • die in aggressiver und gefahrdrohender Weise Menschen oder Tiere angesprungen haben
  • die auf Angriffslust oder Schärfe oder andere in der Wirkung gleichstehende Zuchtmerkmale gezüchtet oder ausgebildet wurden.

Als sogenannte Listenhunde werden im Saarland lediglich die Rassen American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und American Pitbull Terrier als Listenhunde geführt.

Steuerermäßigungen und Steuerbefreiungen

Im Gegenzug gibt es auch Steuerermäßigungen oder gar Steuerbefreiungen. Eine geringe Hundesteuer ist etwa zu entrichten, wenn von sogenannten "Gebrauchshunden" die Rede ist. Dazu zählen etwa laut der Saarbrücker Verordnung Sanitäts-, Schutz- und Rettungshunde.

Und ganz von der Steuer befreit sind am Beispiel der Landeshauptstadt Hunde, "die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen". Die genaue Regelung über Steuerbefreiung und -ermäßigung ist aber von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich.

Dass es nur eine Hundesteuer und nicht etwa eine Katzensteuer oder eine Pferdesteuer gibt, hat übrigens historische Gründe: Hunde galten als Haustiere und damit als Luxus, während Katzen, Pferde und andere Tiere als Nutztiere eine klare Aufgabe hatten.

Über dieses Thema hat auch SR 3 Saarlandwelle am 08.05.2024 berichtet.

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