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17.05.2012

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Ausland
Frankreich: Abgeordnete blockieren umstrittenes Gesetz
Leugnung des Völkermords an Armeniern

Abgeordnete blockieren umstrittenes Gesetz

In Frankreich ist das umstrittene Gesetz zur Leugnung des Völkermords an den Armeniern vorerst gestoppt worden. Mehr als 140 Parlamentarier aller Parteien brachten den Text vor den Verfassungsrat, wie die Gruppierung RDSE mitteilte.

Der Initiative schlossen sich 77 Senatoren und 65 Abgeordnete der Nationalversammlung an. Damit fand der Vorstoß weit mehr Anhänger als die 60 Abgeordneten, die für eine Anrufung des Verfassungsrates nötig sind. Auch Abgeordnete der konservativen Regierungspartei UMP, die das Gesetz eingebracht hatte, schlossen sich dem Gang vor den Verfassungsrat an.

Vielfältige Kritik am Gesetz

Kritik an dem Gesetz wird in Frankreich aus unterschiedlichen Gründen laut. So wird der Vorwurf erhoben, das Gesetz schränke das Recht auf freie Meinungsäußerung ein. Der Kandidat der französischen Mitte-Partei Modem, François Bayrou, sagte beispielsweise: "Es ist nicht die Aufgabe des französischen Staates, Geschichte zu schreiben - und noch weniger diejenige von anderen Ländern."

Andere Oppositionelle sehen in dem Gesetz ein wahltaktisches Manöver der konservativen Regierung von Präsident Nicolas Sarkozy. Er wolle sich so die Stimmen der armenischstämmigen Bürger in Frankreich sichern, von denen nach Angaben armenischer Organisationen 600.000 in Frankreich leben. Sogar der französische Außenminister Alain Juppé hatte Bedenken im Hinblick auf die zu erwartende harsche Reaktion der Türkei geäußert. Er sagte, das Gesetz komme zeitlich ungelegen und verwies auf die Wirtschafts- und Handelsbeziehungen beider Länder.

Schwere Verstimmung in der Türkei

Die türkische Regierung kritisierte das Gesetz scharf, verzichtete aber zunächst auf eine Verschärfung von bereits im Dezember verhängten Sanktionen gegen Frankreich. Die Türkei hatte nach dem Votum vor Weihnachten in der Nationalversammlung seinen Botschafter aus Paris zurückbeordert und die militärische Zusammenarbeit mit Frankreich ausgesetzt.

Der Verfassungsrat prüft nun ähnlich wie das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen. Er muss sich innerhalb eines Monats zu dem Einspruch gegen das Gesetz äußern. Auf Antrag der Regierung kann die Frist auf acht Tage verkürzt werden.

Blick in den französischen Senat (Foto: REUTERS) Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Blick in den französischen Senat ]
Der Senat hatte vor einer Woche das Gesetz verabschiedet, das die Leugnung von in Frankreich anerkannten Völkermorden unter Strafe stellt. Dazu zählt das Massaker an den Armeniern im Osmanischen Reich zwischen 1915 und 1917, bei dem nach armenischen Angaben 1,5 Millionen Menschen starben. Die Türkei weist den Vorwurf des Völkermordes zurück und geht von einer Opferzahl von bis zu 500.000 Menschen aus.

Stand: 31.01.2012 14:06 Uhr
 

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