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01.08.2010

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CDs mit 17.000 persönlichen Datensätzen aufgetaucht
Skandal um Handel mit Bankdaten

CDs mit über 17.000 persönlichen Datensätzen aufgetaucht

In Schleswig-Holstein sind CDs mit den Namen, Geburtstagen, Adressen, Telefonnummern und Kontonummern von insgesamt rund 17.000 Bundesbürgern an ein Callcenter verkauft worden. Der Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD) in Schleswig-Holstein, Thilo Weichert, sagte gegenüber tagesschau.de, die Datenträger seien offenbar von einer Quelle aus Nordrhein-Westfalen verkauft worden. Ein Informant habe die CDs an die Verbraucherzentrale des Bundeslandes weitergeleitet, so Weichert. Das ULD habe in der Sache die Staatsanwaltschaft in Mönchengladbach informiert. Die Staatsanwaltschaft bestätigte auf Anfrage den Eingang einer Strafanzeige im Zusammenhang mit dem Verdacht auf Datenmissbrauch.

CD (Foto: picture-alliance) Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Die Daten auf den CDs könnten möglicherweise von der SKL stammen, vermutet ULD-Leiter Weichert. ]
Weichert sagte weiter, die Struktur der Daten weise darauf hin, dass diese von der Süddeutschen Klassenlotterie (SKL) stammen könnten. Er könne noch nicht beurteilen, ob einzelne Mitarbeiter der SKL mit krimineller Energie die CDs weitergegeben hätten - oder ob möglicherweise das Unternehmen selbst mit dem Handel zu tun habe. Leider seien solche Praktiken weit verbreitet, beklagte Weichert. Dennoch handele es sich hier um einen ungewöhnlichen Vorgang, da die Verbraucherzentralen und Datenschützer sonst zumeist nur mit den Konsequenzen des Datenmissbrauchs konfrontiert würden.

SKL schließt Handel "absolut" aus

Ein SKL-Sprecher sagte tagesschau.de, er könne "absolut ausschließen", dass die SKL mit Kundendaten gehandelt habe. Wenn überhaupt kämen dafür die "Vertriebsorgane" in Frage, über die Lose der SKL verkauft werden. Möglicherweise habe es bis Ende vergangenen Jahres beim telefonischen Verkauf von Losen Missbrauch gegeben, so der Sprecher. Seit dem 01. Januar 2008 ist durch den neuen Glücksspielstaatsvertrag der telefonische Verkauf nicht mehr erlaubt. Der Sprecher betonte, man könne die Sache bislang überhaupt noch nicht bewerten. Die SKL habe sich an die Stellen in Schleswig-Holstein gewandt, um weitere Informationen einzuholen.

Abbuchungen genau kontrollieren

Nach Angaben der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein könnten die aufgetauchten Daten im Zusammenhang mit einer Reihe von Betrugsfällen in den vergangenen Tagen stehen. Danach hätten unter anderem als Lottogesellschaften getarnte Firmen über Callcenter Tausende Verbraucher angerufen und in mehreren Fällen ohne Einzugserlaubnis Geld von deren Bankkonten abgebucht. Der Sprecher der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein, Thomas Hagen, sagte, es seien erste Fälle bekannt, in denen Geld "von Konten der betroffenen Verbraucher abgebucht wurde, obwohl diese unmissverständlich jegliche Teilnahme an einem Glücksspiel ablehnten".

Laut "taz" könnte die Kölner Firma LottoTeam hinter dem vermuteten Datenmissbrauch stecken. "Wir haben die Firma gestern abgemahnt", sagte ein Sprecher der Verbraucherzentrale Brandenburg. LottoTeam räumte ein, dass externe Dienstleister unrechtmäßig Daten gekauft und damit Vertragsabschlüsse vorgetäuscht hätten. Man könne die Angaben der Call-Center nur stichprobenweise überprüfen.

Laut "taz" hat auch die Verbraucherzentrale Hessen zunehmend Beschwerden über die Firma entgegengenommen. Insgesamt hätten deutsche Verbraucherzentralen rund 500 Missbrauchsfälle registriert. In allen Fällen hätten die Betroffenen berichtet, ihnen seien nach einem Werbeanruf der Lotto-Firma Beträge abgebucht worden, ohne jemals die Kontodaten offengelegt zu haben.

Kontoauszüge regelmäßig prüfen

Die Verbraucherzentrale rät, Kontoauszüge regelmäßig zu prüfen. Dies gelte auch "für Kontobewegungen von Angehörigen, die aufgrund von Alter oder Krankheit den Überblick verlieren und dank des bekannten Geburtsdatums leichte Beute unseriöser Anbieter werden können". Banken und Sparkassen sollten die Möglichkeit einräumen, dass Abbuchungen unbekannter Quellen nicht ausgeführt werden, wenn der Kontoinhaber dies wünscht – auch wenn jetzt schon unberechtigt abgebuchte Beträge innerhalb von sechs Wochen zurückgefordert werden können.

Stand: 12.08.2008 18:17 Uhr
 

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