Zur Haupt-Navigation der ARD.
Zum Inhalt.
Für die Kinder von Hartz-IV-Empfängern ist heute ein wichtiger Tag. Das Bundesverfassungsgericht will darüber entscheiden, ob die staatlichen Zahlungen an sie dem Grundgesetz entsprechen oder zu niedrig sind. Doch es geht um noch mehr als um die Regelsätze für Kinder.
Von Michael Reissenberger, SWR
Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier sprach es in der Gerichtsverhandlung vom Oktober eher beiläufig aus: "realitätsgerechte Berechnung des Bedarfs von Hilfeempfängern von Hartz IV". Kenner der Materie elektrisiert diese Formulierung, denn die Richter fordern in ihrem heutigen Urteil womöglich eine komplette Neuberechnung der Hartz-IV-Sätze sowohl für Erwachsene als auch für Kinder. Der Brocken von 40 Milliarden Euro Staatsausgaben und mehr gerät also ins Wackeln, denn das heißt: Jetzt muss transparent und praxisnah gerechnet werden, was ein Durchschnittshaushalt im unteren Fünftel der Einkommenspyramide sich leisten kann und soll.
Zum Beispiel Mobilitätskosten, also Straßenbahn oder Auto: Hier hatte den Verfassungsrichtern nicht eingeleuchtet, dass Hartz-IV-Empfängern nur ein Drittel der Durchschnittskosten zugestanden wird. Und dass etwa bei Kleidung es einen Abschlag gab, weil für sie Pelze oder Maßkleidung nicht vorzusehen sei. Wer um Gottes Willen, hat heute noch ein geschneidertes Kostüm?
Und auch bei den Hartz-IV-Sätzen der Kinder kamen entscheidende Schwachpunkte zur Sprache. Die Darmstädter Professorin Anne Lenze, eine der führenden Experten des deutschen Sozialwesens, benennt sie: Ein großer Anteil von 22 Prozent der 15-Jährigen habe einen so schlechten Bildungsstand, dass diese Gruppe den Sozialstaat vermutlich zukünftig nicht mittragen könne. Der Prozentsatz entspreche ungefähr jenem Anteil der Kinder, die Hartz IV bezögen, so Lenze. Ingesamt 2,2 Millionen Kinder unter 18 Jahren bezögen eben diese Leistung. Deren Bildungsausgaben, zum Beispiel für die Kopierkosten, Arbeitsmaterial, Klassenfahrten oder Nachhilfeunterricht, sei in den Regelsätzen für Kinder nicht enthalten, obwohl es sehr hohe Kosten seien, sagt Lenze.
[Bildunterschrift: Die Hartz-IV-Sätze für Kinder sind unter der Lupe. ]
In gewisser Weise steht also die Zukunft der Wissensgesellschaft im Jahr 2030 den Richtern vor Augen, wenn sie über das Existenzminimum vor allen auch der Kinder heute richten. Sozialexperten wie Lenze, erwarten sich künftig befriedigende Antworten dieser Gesellschaft auf die Grundfrage: Was sind uns Kinder wert. Wie groß ist der tatsächliche Bedarf? Sie meint, dass die Verfassungsrichter so weitblickend seien, dass sie die Zukunft des Sozial- und Steuerstaates im Blick hätten. "Und dann vermute ich, dass die Kinderregelsätze erhöht werden."
Lenze sieht eine weitere "ganz große Dimension", die vom Verfassungsgericht angesprochen wird. Denn mittlerweile nehme auch das Steuerrecht auf die Hartz IV-Sätze Bezug - für das steuerfreie Existenzminimum. "Und wenn die Hartz IV-Regelsätze zu niedrig sind, bedeutet das umgekehrt, dass alle Steuerpflichtigen zu viel Steuern bezahlen", erläutert Lenze. Das Verfassungsgericht wird im kommenden Urteil also auch die Armutsgrenze in dieser Republik vorgeben, die bei Sozialleistungen, im Steuerrecht, aber auch beim Thema Mindestlohn zu beachten ist.
Die Landesrundfunkanstalten der ARD: BR, HR, MDR, NDR, Radio Bremen, RBB, SR, SWR, WDR,
Weitere Einrichtungen und Kooperationen: ARD Digital, ARTE, PHOENIX, 3sat, KI.KA, DLF/ DKultur, DW