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Kosmetikartikel mit langer Haltbarkeit müssen künftig ein Verfallsdatum tragen. Die EU-Kommission beschloss eine Richtlinie, die einen entsprechenden Hinweis ab März 2005 zur Pflicht macht. Das Symbol - ein geöffneter Topf mit Angabe einer bestimmten Zahl von Monaten oder Jahren - soll den Verbrauchern zeigen, wie lange sie das Mittel nach Öffnung der Packung noch verwenden können.
Die Angabe des Datums macht nach Ansicht der Kommission vor allem für Produkte wie Sonnencremes Sinn, da deren Schutzwirkung nach einer gewissen Zeit nachlässt.
Die Richtlinie gilt für alle kosmetischen Mittel mit einer Haltbarkeitsdauer von mehr als 30 Monaten. Produkte, die weniger lange verwendbar sind, tragen bereits einen Hinweis auf ihre Mindesthaltbarkeit. Die Einführung des neuen Logos biete dem Verbraucher eine Qualitätsgarantie und sei mit der Industrie und den Mitgliedstaaten abgestimmt, erklärte ein Sprecher der Kommission.
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